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   OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 12 W 59/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2165
OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 12 W 59/85 (https://dejure.org/1985,2165)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.12.1985 - 12 W 59/85 (https://dejure.org/1985,2165)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Dezember 1985 - 12 W 59/85 (https://dejure.org/1985,2165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mängelbeseitigung; Umstrittene Art der Durchführung; Vollstreckungstitel; Ermächtigung zur Ersatzvornahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 887 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1986, 490
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.03.1984 - 26 W 4/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 12 W 59/85
    "... Der Senat teilt zwar im Grundsatz die in der Rechtspr. zunehmend vertretene Auffassung, daß bei einer allgemein gehaltenen Verurteilung zur Mängelbeseitigung auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 887 Abs. 1 ZPO die einzelnen Maßnahmen, die der Mangelbehebung dienen sollen, nicht konkret bezeichnet werden müssen (OLG Düsseldorf, OLGZ 76, 376, 378; OLG Hamm, MDR 1983, 850 ; BauR 1984, 547).
  • OLG Hamm, 15.11.1982 - 14 W 118/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 12 W 59/85
    "... Der Senat teilt zwar im Grundsatz die in der Rechtspr. zunehmend vertretene Auffassung, daß bei einer allgemein gehaltenen Verurteilung zur Mängelbeseitigung auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 887 Abs. 1 ZPO die einzelnen Maßnahmen, die der Mangelbehebung dienen sollen, nicht konkret bezeichnet werden müssen (OLG Düsseldorf, OLGZ 76, 376, 378; OLG Hamm, MDR 1983, 850 ; BauR 1984, 547).
  • OLG Köln, 02.05.1990 - 2 W 61/90

    Hinreichende Bestimmung eines Vollstreckungsantrags; Konkrete Bezeichnung der für

    Es hat sich jedoch der Gegenmeinung (OLG Düsseldorf, OLGZ 1976, 377; OLG Hamm WDR 1983, 850; OLG Stuttgart, BauR 1986, 490; OLG München NJW-RR 1988, 22) angeschlossen, wonach der Antrag des Vollstreckungsgläubigers auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme nicht konkreter sein muß als die Urteilsformel des Titels, aus dem er vollstrecken will.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2002 - 1 A 11344/01
    Abgesehen davon hat das Bundesverwaltungsgericht der Gewinnerzielung zwar eine gewichtige, aber dennoch nur indizielle Bedeutung für die Nachhaltigkeit eines Betriebes beigemessen (BVerwG, Urteil vom 11. April 1986, BauR 1986, 490).
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